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Der Bescheid über Gedächtnispark Udin boršt

Die Versammlungen der Gemeinden Kranj und Tržič sind im Jahr 1981 ”wegen außerordentlichen Bedeutung der revolutionären Bewegung der Arbeiterklasse im Befreiungskampf während des 2. Weltkrieges in Udin boršt und seiner Umgebung der Initiative des Befreiungskämpferverbandes in Udin boršt und in seiner Umgebung gefolgt, einen Gedächtnispark einzurichten und zu schützen um eine dauerhafte Gedächtnis über die grauenvolle Ereignisse des 2. Weltkrieges und Heldentum und Tragödie der Befreiungskämpfer aufrecht zu erhalten“. Der Gedächtnispark Udin boršt ist seit 1985 als ein historisches und kulturelles Denkmal mit Bescheid der ehemaligen Gemeinde Kranj geschützt (Amtsblatt Gorenjska Nr. 20/85).

Dieser Bescheid hatte politische Konnotation, doch völlig berechtigt ist dieses Gebiet mit seinen 1725  ha heute ein Landschaftpark mit großer Bedeutung für Landschaft– und Kulturerbe. Im Gedächtnispark Udin boršt gilt eine Schutzverordnung für das Erhalten des Waldes und der Landschaft, die den Grundstückbesitzern ein entsprechendes Wirtschaften mit dem Wald und den Ackerbau vorschreibt. Im Gedächtnispark sind neben anderen Beschränkungen das Hineintragen von fremden Pflanzen- und Tierarten, das Bauen von Ferienhäusern und andere kommunalen Eingriffe, Zäune und Lärm über 45 dB, verboten.